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Datenblätter & wichtige Hinweise zur Nutzung von synthetischen Zuschlagstoffen

Informationen zum Material

Rohstoff: Vernadelte, kardierte, wasserstrahlverfestigte oder binderverfestige Mischung aus Polyethylenteraphtalat, Polyacrylat, Polypropylenen und einem Copolymer aus Acrysäuerestern.
Dieses Produkt ist keine gefährliche Zubereitung im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG und unterliegt nicht der Reach-Verordnung (1907/2006) der EChA.

Entsorgung

Der Rohstoff fällt als Beiprodukt bei der Produktion von 1A-Ware der vliesstofferzeugenden Industrie an und ist kein Post-Consumer-Recyclat.
Das Produkt gilt daher abfallrechtlich als Nebenprodukt und nicht als Abfall, da der verwendete Rohstoff den Anforderungen der Ausnahme des § 4 KrWG entspricht.
Das Produkt ist abfallrechtlich mit dem Abfallschlüssel 040207 gekennzeichnet (siehe Sicherheitsdatenblatt).
Nach Gebrauch als Zuschlagsstoff in einer Sandtretschicht im Reitplatzbau sind die abgetrennten Kunststofffraktionen mit dem Abfallschlüssel 191204 zu entsorgen!
Für die fach- und sachgemäße Entsorgung und deren Kosten sind Sie als Reitplatzbetreiber voll verantwortlich.

Haftungsausschluss

Wenn Ihr synthetische Zuschlagstoffe für den Reitplatz einsetzt, übernehmt Ihr die volle Verantwortung für alle Fragen rund um Entsorgung, Umwelt, Wasser, Gesundheit etc.
Entsorgungskosten und die fachgerechte Entsorgung sind durch den Reitplatzbetreiber zu übernehmen.
Auch ist durch Euch sicher zu stellen, dass Baubehörden den Einsatz von synthehtischen Zuschlagstoffen genehmigt haben.